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Lohnbuchhaltung

Gesetzeskonform, zuverlässig, mit dem DATEV-System.

Heutzutage reicht es nicht mehr aus, korrekte Gehaltsabrechnungen zu erstellen und den Mitarbeitern dieses Gehalt fristgerecht zukommen zu lassen. Für eine korrekte und gesetzeskonforme Durchführung der Lohnbuchhaltung sind umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts, des Lohnsteuerrechts und des Sozialversicherungsrechts notwendig. Entsprechendes Fachpersonal ist teuer, und oft ist es preiswerter und sinnvoll, auf externe Dienstleister zuzugreifen.

Daher bieten wir Ihnen für die Lohnbuchhaltung Ihrer Firma die Komplettübernahme aller Dienstleistungen dieses Segmentes an — inklusive von Baulöhnen, auch in digitaler Form, auf Wunsch inklusive Bearbeitung von sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und Übermittlung von Bescheinigungen.

Sorgfältige Prüfung der Lohnunterlagen in der Kanzlei Flessenkämper

Oder in Teilbereichen:

Die Pflege der Personaldaten
Die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse für die Krankenkassen
Die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse für die Lohnsteuer
Das Aufsetzen von Arbeitsverträgen (in kleineren Unternehmen)

Wenn wir die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen durchführen, obliegt uns regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung. Die Lohnbuchhaltung wird von uns mit dem DATEV-System durchgeführt.