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Internationale Sachverhalte

Sicher durch grenzüberschreitende Steuerfragen.

Die fortschreitende Globalisierung macht nicht vor nationalen Steuergrenzen und Gesetzen halt. Die Verlagerung von Wohnsitzen, Betriebssitzen, Kapital oder inländischer gewerblicher Aktivitäten in das Ausland sowie umgekehrt bedingt einen zunehmenden Datenaustausch nationaler Steuerbehörden mit dem Ausland.

Durch grenzüberschreitende Aktivitäten können Sie als Privatperson oder Unternehmer die internationale Steuerattraktivität gezielt nutzen — andererseits müssen die mögliche Doppelbesteuerung, die unterschiedliche Zuweisung von Besteuerungskompetenzen und die komplizierten außensteuerlichen Regelungen unbedingt beachtet werden.

Telefonische Beratung zu grenzüberschreitenden Steuerfragen

Unternehmer beraten wir unter anderem in folgenden Themenbereichen:

Recht der Doppelbesteuerungsabkommen / Außensteuerrecht
Ausländische Beteiligungsgesellschaften
Gestaltung von Verrechnungspreisen
Gewinnverlagerung in das Ausland
Anrechnung ausländischer Steuern
Internationale Umsatzsteueroptimierung

Privatpersonen beraten wir unter anderem in folgenden Themenbereichen:

Steuerliche Gestaltung und Problembereiche des Wohnsitzwechsels in das Ausland
Steuerliche Planung von Kapital- und Immobilieninvestitionen im Ausland oder Kapitaltransfer und Investitionen vom Ausland ins Inland
Besteuerungsfragen bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften
Grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen